Pflegekostenversicherung 2024 - Angebote im Vergleich
Pflegekostenversicherung übernehmen die restlichen Pflegekosten
Die Pflegekostenversicherung übernimmt die tatsächlichen anfallenden Pflegekosten in einem Pflegefall. Denn die gesetzliche Pflegepflichtversicherung übernimmt bei einem Pflegefall nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten. Die restlichen Kosten müssen entweder aus eigener Tasche bezahlt werden oder durch eine Pflegekostenversicherung. Im Gegensatz zu einer Pflegetagegeldversicherung erhält der Versicherte bei einer Pflegekostenversicherung nicht lediglich ein Tagegeld, sondern die tatsächlichen Kosten erstattet, die nach Leistung der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung verbleiben.
Damit die Pflegekosten von der Pflegekostenversicherung erstattet werden, müssen alle Leistungen in Form von Rechnungen dem Versicherer vorgelegt werden. Übernommen werden dann bspw. Leistungen für die Pflege im ambulanten Bereich durch professionelle Pflegedienste oder Hilfsmittel, oder auch Transportkosten für Fahrten zu Tagespflegeeinrichtungen, Krankenhäusern oder Ärzten. Auch in der stationären Pflege werden die anfallenden Pflegekosten und Transportkosten erstattet.
2 Arten der Pflegekostenversicherung
Pflegekostenversicherung Vergleich 2024
Es gibt 2 Arten der Pflegekostenversicherung:
- Prozentuale Aufstockung: die gesetzlichen Pflegeleistungen werden um einen bestimmten Prozentsatz aufgestockt. Vorteil: Sollte der Gesetzgeber die Leistungen der Pflegekasse erhöhen, erhöhen sich dadurch auch die Leistungen aus der Pflegekostenversicherung.
- Restkostenübernahme: die anfallenden Restkosten werden ganz oder zum Teil übernommen; teilweise bis zu einer Übernahmegrenze.
Pflegeversicherung Kosten - Fragen zu Pflegekosten
Die Kosten einer Heimunterbringung sind prinzipiell immer vom Bedürftigen oder den Angehörigen selbst zu tragen. Nur in Härtefällen kann das Sozialamt eingeschaltet werden. Die Kosten für eine Unterbringung in einem Pflegeheim sind aber mit ca. 3.500 bis 5.000 EUR so hoch, dass ohne ausreichende finanzielle Mittel eine Unterbringung für viele Pflegebedürftige nicht möglich ist.
Folgende Fragen zu Pflegekosten sind zu stellen:
- Welche Pflegekosten kommen auf einen Pflegebedürftigen oder die pflegenden Angehörigen zu?
- Muss für die Pflege das Vermögen aufgelöst werden?
- Sind diese Kosten steuerlich absetzbar?
- Was geschieht, wenn die Pflegekosten nicht durch die Rente gedeckt werden können?
- Müssen dann die Angehörigen für die Versorgung aufkommen? Falls ja, in welcher Höhe?
Pflegekosten Definition
Pflegekosten sind diejenigen Kosten, die bei der Pflege und Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen anfallen. Dazu gehören neben der ambulanten Pflege bzw. Tätigkeiten von Pflegepersonal auch Kosten für die Unterbringung und die Verpflegung. Zu Pflegekosten gehören auch Kosten für Medikamente, Arztbesuche, Krankenhaus Behandlungen etc.
Pflegekosten - Kostenübernahme nur nach Bericht des MDK
Grundlage für eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist die Bestätigung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen). Nur wenn der MDK nach der Prüfung einen Pflegegrad (früher Pflegestufe) bestätigt, wird auch die Pflegekasse den Bedarf anerkennen und die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen erbringen. Für Medikamente muss wie üblich eine ärztliche Verordnung vorliegen, ansonsten findet keine Kostenübernahme statt.
Pflegekosten - Umbaumaßnahmen
Umbaumaßnahmen im Wohnbereich der pflegebedürftigen Person werden durch gesonderte Zuschüsse gewährt. Die werden aber nur gezahlt, wenn ein Sozialleistungsträger nicht mehr inbegriffen ist. Bedenken sollte man hier immer im Fall einer Pflege, dass die Kosten, die sich daraus ergeben im Monat ungefähr 3500 Euro betragen. Auch die Zuschüsse bei ambulanter Pflege sind nicht immer ausreichend, um eine optimale Versorgung mit Pflegedienstleistungen zu gewährleisten. Eine private Pflegezusatzversicherung wird daher immer wichtiger.
Pflegekosten steuerlich absetzen
Pflegekosten sind steuerlich absetzbar, sowohl Pflegekosten im Heim als auch zu Hause, also bei häuslicher Pflege. Um die Pflegekosten eines pflegebedürftigen Angehörigen steuerlich absetzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Bspw. muss es sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung handeln, wie Betreuen, Pflegen, Reinigen oder Kochen. Wichtig ist, dass der Antragsteller derjenige ist,, der die Pflegekosten zahlt. Des Weiteren müssen die Pflegedienstleistungen im Haushalt des Pflegebedürftigen vollbracht werden. Nur dann können die Pflegekosten steuerlich abgesetzt werden. Es muss im Übrigen kein bestimmter Pflegegrad vorliegen, damit die Pflegekosten von der Steuer abgesetzt werden können. Somit muss auch kein Nachweis über einen Pflegegrad vorgelegt werden.
Sollten Sie auch Fragen zu anderen Versicherungsbereichen haben, wie z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung, kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie allumfassend und unterbreiten Ihnen besonders leistungsstarke und günstige Angebote.
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