Pflegeversicherung 2024 - Vergleiche - Rechner - Angebote
Pflegeversicherung - Pflegeversicherung Vergleich
Die private Pflegeversicherung ist eine Ergänzung zur gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung. Die Pflegeversicherung in Deutschland unterteilt sich in die private Pflegeversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung. Am 1. Januar 1995 wurde in diesem Zusammenhang die große Sozialversorgungslücke mit der Einführung der Pflegeversicherung geschlossen. Die Pflegeversicherung wurde somit als eigenständiger Bereich in der schon vorhandenen Sozialversicherung eingeführt. Sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als auch in der privaten Krankenversicherung (PKV) wird die Pflegeversicherung seitdem als fester Bestandteil geführt und wird entsprechend als sog. gesetzliche bzw. private Pflegepflichtversicherung bezeichnet.
Zu Beginn des Jahres 2017 wurde eine vollständig neue Pflegeversicherung Definition eingeführt.
Aus 3 Pflegestufen wurden 5 Pflegegrade:
Pflegegrade ab 2017 - Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung |
||||
Pflegegrad |
Pflegegeld |
Pflegesachleistung |
teilstationäre Pflege |
vollstationäre Pflege |
Pflegegrad 1 |
0 EUR |
0 EUR |
0 EUR |
125 EUR |
Pflegegrad 2 |
316 EUR |
689 EUR |
689 EUR |
770 EUR |
Pflegegrad 3 |
545 EUR |
1298 EUR |
1298 EUR |
1262 EUR |
Pflegegrad 4 |
728 EUR |
1612 EUR |
1612 EUR |
1775 EUR |
Pflegegrad 5 |
901 EUR |
1995 EUR |
1995 EUR |
2005 EUR |
Ambulante / häusliche Pflege |
Stationäre oder teilstationäre Pflege |
Seit der Einführung der Pflegeversicherung durch die Bundesregierung haben nun ca. 85 Millionen Bürger unseres Landes die Möglichkeit, einen Versicherungsschutz bei Pflegebedürftigkeit in Anspruch nehmen zu können. Diese Art von Versicherungsschutz hatte es vor 1995 noch nie in Deutschland gegeben. Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung ist zu beachten, dass die Träger in diesem Fall nicht die Krankenkassen, sondern die Pflegekassen sind. Die Pflegekasse sorgt im Einzelnen immer für die Durchführung. Das heißt, dass die Patienten davon ausgehen können, dass bei jeder Krankenkasse auch eine Pflegekasse eingerichtet ist.
Pflegeversicherung Problematik
Pflegebedürftigkeit in Zahlen. Quelle der Daten:
Statistisches Bundesamt
2023, Bundesgesundheitsministerium
Die meisten Menschen sind der Meinung, dass sie sich um das Thema Pflegeversicherung keine Gedanken machen müssen, da es für den Fall der Pflegebedürftigkeit schließlich die gesetzliche Pflegeversicherung gibt. Doch leider ist dies nur die halbe Wahrheit. Aktuell beziehen laut dem Bundesarbeitsministerium ca. 3-4 Millionen Bundesbürger Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Dabei reichen die Zahlungen fast nie aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Die restlichen Pflegekosten müssen die Betroffenen oder deren Angehörigen aus eigener Tasche zahlen. Bedenkt man, dass die Renten künftig eher stagnieren und die Pflegekosten noch steigen werden, wird klar, dass der Schritt vom Pflegefall zum Sozialfall nicht sehr weit ist. Damit im Pflegefall nicht alle Ersparnisse aufgebraucht werden, sollte frühzeitig eine passende Pflegeversicherung abgeschlossen werden.
Private Pflegeversicherung - Anbieter und Formen der privaten Pflegeversicherung
Pflegeversicherung Vergleich
2024
Zahlreiche Anbieter von privaten Pflegeversicherungen bieten unterschiedliche Tarife an. Es bestehen teilweise große Unterschiede zwischen den verschiedenen privaten Angeboten zur Pflegeversicherung. Zudem werden verschiedene Formen der privaten Pflegeversicherung angeboten, darunter:
- Pflegetagegeld / Pflegetagegeldversicherung
- Pflegegeld
- Pflegerente / Pflegerentenversicherung
- Pflegekostenversicherung
Viele Experten gehen mittlerweile davon aus, dass jeder 4. Bundesbürger später im Alter zum Pflegefall wird. Mit einer hohen somit Wahrscheinlichkeit wird jeder von uns oder / und dessen Eltern früher oder später zum Pflegefall. Vor dem Rentenbeginn ist der Pflegefall teilweise in einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung mitversichert. Für die Zeit nach Ablauf der Berufsunfähigkeitsversicherung empfiehlt sich aber der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung.
Pflegeversicherung Beitrag in der gesetzlichen Pflegeversicherung
Alle Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung richten sich generell nach dem Einkommen. Weiterhin ist sehr wichtig in diesem Zusammenhang zu wissen, dass diese Beiträge zu Hälfte vom Arbeitgeber und zur anderen Hälfte vom Mitglied selber aufgebracht werden. Die Berechnung der Beiträge erfolgt mit 1,9 Prozent des Einkommens (brutto). Zu bedenken ist hierbei, dass sich der Satz der Beiträge um 0,25 Prozent für Versicherte ohne Kinder erhöht, dies ist im Kinderberücksichtigungsgesetz verankert. Man bezahlt dann folglich 1,1 Prozent, anstatt der 0,85 Prozent. Nur der anteilige Beitrag des Arbeitgebers bleibt bei 0,85 Prozent gleich.
Pflegeversicherung Leistungen - Der geeignete Pflegeversicherung Tarif
Bei den Leistungen der Pflegeversicherung wird in verschiedene Pflegebereiche unterschieden: Es wird unterschieden in häusliche Pflege und in die teilstationäre oder vollstationäre Pflege sowie in die sogenannte Kurzzeitpflege. Bei der häuslichen Pflege sprechen die Versicherungsexperten in der Regel von Pflegegraden oder Pflegesachleistungen und vom Umfang der Leistungen, sowie die Höhe des Betrages für die Pflege. Alles richtet sich wiederum nach den sogenannten Pflegegraden (bis Ende 2016 waren es Pflegestufen). Bei teilstationärer Pflegeleistung wird noch in die Tagespflege und in die Nachtpflege unterschieden.
Kurzzeitpflege und Vorversicherungszeit in der privaten Pflegeversicherung
Als Kurzzeitpflege bezeichnen die Experten der Versicherungsbranche in der Regel eine zeitlich begrenzte Pflege, aber in einer vollstationären Einrichtung. Wichtig ist bei der Pflegeversicherung die sogenannte Vorversicherungszeit. Man sollte wissen, dass nur Personen Anspruch auf Leistungen haben, wenn diese innerhalb einer Rahmenfrist, die in der Regel immer 10 Jahre beträgt, die vor der Antragsstellung anrechenbare Vorversicherungszeiten nachweisen können. Die Vorversicherungszeit sollte hier 5 Jahre betragen. Es sind dabei alle Zeiten der Mitgliedschaft in einer sozialen Pflegeversicherung oder der Familienversicherung als Vorversicherungszeiten anzurechnen. Für pflegebedürftige Nachkommen, die von Geburt an in dieser Lage sind, ist die Vorversicherungszeit schon erfüllt, wenn ein Teil der Eltern hier übernimmt. Der Gesetzgeber rechnet noch Zeiten aus der Pflegeversicherung an. Dies ist aber eine Ausnahmeregelung und sie gilt für Personen, die schon in der Pflegeversicherung versichert gewesen sind, aber aufgrund von Beschäftigungsaufnahme oder Geldleistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig werden.
Private Pflegeversicherung
Die private Pflegeversicherung ist als Alternativlösung zu betrachten, denn sie kann hier durchaus sehr hilfreich sein. Auch ein Krankheitsfall kann eintreten, der als Folgeerscheinung einen Pflegefall mit sich bringen kann. Das kann leider jedem Menschen passieren und das Alter spielt in dem Fall keine Rolle. In der Regel sprechen die Versicherungsexperten in diesen Fällen immer davon, dass man nach der Krankenversicherung auch die Pflegeversicherung abschließen soll. Die Menschen, die sowieso schon bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, werden ihre Pflegeversicherung auch privat abschließen.
Pflegeversicherung - Versicherungspflicht
Allerdings sollte man hier auch wissen, dass für alle gesetzlich und privat krankenversicherten Personen eine Versicherungspflicht für eine Pflegepflichtversicherung besteht, wenn schon eine Krankenversicherung bei einem privaten Unternehmen vorhanden ist. Alle Leistungen diesbezüglich sind nach dem deutschen Gesetz gleich, aber die Höchstbeiträge sind begrenzt. Personen aber, die in der nächsten Zeit in keine stationäre Pflegeinrichtungen untergebracht werden und schon Leistungen erhalten, weil sie arbeitsunfähig sind, sind demzufolge auch nicht versicherungspflichtig. Allerdings sollte hier unbedingt bedacht werden, dass man den gesamten Schutz der Familie sicher stellt.
Pflegeversicherung - Befreiung
Man kann sich aber auch von der Pflicht in einer sozialen Pflegeversicherung befreien lassen, wenn ein Eintritt in die private Versicherung umgehend erfolgt. Dabei bleibt der ganz normale Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenkasse bestehen, allerdings ist ein Antrag für die Befreiung bei der Pflegekasse von Nöten. Nun zu der etwas detaillierteren Darstellung der Leistungen innerhalb der einzelnen Pflegestufen, wie oben schon erwähnt. Hier geht es auch darum, wie in den teilstationären Einrichtungen die Pflege vorgenommen beziehungsweise durchgeführt wird.
Pflegeversicherung - Pflege durch angestellte Pflegehelfer
Dies trifft auch zu, wenn sich die Pflege im häuslichen Bereich nicht ganz den Anforderungen sicherstellen lassen kann. Oftmals kommt dies dann vor, wenn die Person, die zur Pflege eingesetzt wird, auch berufstätig ist. Alle Tätigkeiten, die zur Pflege des Patienten notwendig geworden sind, gelten hier als Leistungen. Dazu gehören des Weiteren auch die Behandlungspflege, medizinisch betrachtet, Beförderungskosten des Patienten und alle sozialen Maßnahmen, die Betreuung betreffend.
Pflegeversicherung - Pflegeaufwand>
Auch gilt die Leistung in dem Fall, wenn eine häusliche Pflege aus bestimmten Faktoren einfach nicht mehr gewährleistet werden kann. Die Pflegekasse übernimmt in diesem Fall nur für 4 Wochen die Kosten im Jahr. Bei vollstationärer Pflege geht es in der Regel immer um Unterbringung im Pflegeheim. Auch hier werden die Leistungen, die erbracht werden müssen, teilweise von der Pflegekasse getragen. Nun kommt es aber auch hier auf den Pflegeaufwand bei besonders hohen Pflegedienstleistungen an.
Pflegeversicherung - Eigenanteil
Hier gelten wiederum weitere gesetzliche Einschränkungen, die je nach Schwere der Erkrankung unterschiedlich zu beurteilen sind. Die Aufgaben der Pflegekassen, mit den Einrichtungen die entsprechenden Versorgungsverträge und Vergütungsverträge abzuschließen, steht hier an erster Stelle. Aber auch gelten die folgenden Sätze für die einzelnen Pflegegrade: Der Leistungsbetrag ist aber begrenzt, der Pflegebedürftige muss einen Eigenanteil leisten. Wenn man dazu aber nicht in der Lage sein sollte, kann man sich an das Sozialamt wenden und dort auch einen Zuschuss beantragen.
Sollten Sie auch Fragen zu anderen Versicherungsbereichen haben, wie z.B. Rechtsschutzversicherung, Tagesgeldkonto, kostenloses Girokonto, kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie allumfassend auch abseits der Pflegeversicherung und unterbreiten Ihnen besonders leistungsstarke und günstige Angebote in nahezu allen Versicherungssparten.
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